Das von der American Psychiatric Association herausgegebene Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) strebt ein einheitliches Klassifikations- und Diagnosesystem für “geistige Störungen” (“mental disorders”) an. Als Ziele wird die praktische und funktionale Zusammenführung von für Diagnose und Therapie nüzulichen Informationen genannt. (DSM V:xii)
Während die Autor*innen durchaus anerkennen, dass der Bereich um Gender “hoch kontrovers” sein (451), wirkt der gedruckte Abschnitt der Kategorie “Gender Dysphoria” schwach reflektiert und reproduziert binär-normative, trans*phobe und inter*phobe Strukturen. Im Rahmen diskursanalytischer Untersuchungen könnte in diesem Bereich wahrscheinlich gut herausgearbeitet werden, wie der wissenschaftliche Diskurs im psychiatrischen Bereich an der Konstruktion von diskriminierenden Kategorien beteiligt ist. Im nächsten Schritt könnten die Verhältnisse zwischen den pathologischen Setzungen aus dem DSM V und ähnlicher Klassifizierngssysteme und der medialen Verbreitung von Stereotypen und Stigmas untersucht werden. Die Marginalisierung von inter* und trans* Personen ist im öffentlichen Diskurs oft auf die vermeintliche objektive Wissenschaftlichkeit von binären und biologistischen Verständnissen von Gender zurückzuführen. Alleine der Umstand, dass binäre Modelle von Gender und Gender-Identitäten auf vermeintlich anatomische Fakten berufen werden, scheint mir die Macht der medizinischen und psychiatrischen Klassifizierunge deutlich zu machen.
Diese Überlegungen motivieren zu einer ausführlicheren Auseinandersetzung mit dem DSM V. An dieser Stelle möchte ich nur den ersten Schritt einer diskursanalytischen Untersuchung der gesetzten Definitionen und Diagnosen anreißen und zeigen, dass in den Annahmen, Formulierungen und verwendeten Begriffen des DSM V binär-normative, trans*- und inter*phobe Positionen reproduziert werden.
Bei der konzeptuellen Auslegung der sex-gender Unterscheidung geben die Autor*innen ein strikt binäres Bild wieder. Hinter “sex” stecke die männlich/weiblich-Unterteilung anhalt biologischer Marker (451), während “gender” vor allem als die gesellschaftlich gelebte Rolle dargestellt wird und als Begriff erst notwendig wurde, da auf der einen Seite in Fällen von “ambigen biologischen Indikatoren” (ebd.) keine eindeutige Zuweisung des Geschlechts – die Autor*innen sprechen hier von “intersex” – möglich sei, auf der anderen Seite später auch bei Menschen mit “klassischen biologischen Indikatoren” eine “Varianz” zur entwickelten Identität bestehe. Während zwar nicht-binäre Kategorien durchaus zumindest anerkannt werden – “Gender identity […] refers to an individual’s identification as male, female, or, occasionally, some category other than male or female.” – wird die an biologischen Markern festgemachte Natürlichkeit des biological sex nicht angezweifelt. “[S]ocial constructionist theories”, also Theorien, die Gender (und ggf. Auch biological sex) als sozial-konstruierte Entitäten erklären, werden erwähnt, aber mit dem vorherrschenden Bild kontrastiert, wonach eben besagte biologische Indikatoren zur Entwicklung von Gendern beitragen.
Das DSM V versteht sich hier als deskriptives Werk, insofern als dass an dieser Stelle wenig normative Beschlüsse gefasst zu werden scheinen. Durch die Wiedergabe der binären männlich/weiblich-Unterteilung normiert der Text jedoch das Feld, auf dem im weiteren Verlauf Disphorie erklärt wird.
Bei den Aufstellungen der diagnostischen Kriterien auf S. 452ff. wird der binär-normative Charakter des Klassifikationssystems noch deutlicher. Dazu kommen auch, wahrscheinlich begründet auf die pseudo-naturalistische sex-gender-distinction, gewisse trans*phobe Elemente hinzu. So beginnt ein Kriterium für Gender Disphorie bei Kindern:
“In boys (assigned gender), a strong preference for cross-dressing or simulating female attire; or in girls (assigned gender), a strong preference for wearing only typical masculine clothing…” (452)
Es sollte klar sein, dass im Falle eines trans* Mädchens, dem bei der Geburt das falsche Geschlecht zugeordnet wurde, der erste Teilsatz des Kriteriums relevant sein sollte. Dieser beginnt jedoch damit, über “Jungen” zu reden. Dass dabei auf die Zuweisung relativiert wird behebt nichts an der Problematik, dass dieses trans* Mädchen dieses Kriterium nur erfüllen könnte, wenn es unter der Quantifizierung des “boys”-Prädikats fallen würde. Bei trans* Mädchen, die einer Diagnose von Gender Disphorie z.B. für Therapien bedürfen, führt das unter Umständen zu einer unumgänglichen Misgenderung.
Während zwar bei den diagnostischen Kriterien für Gender Disphorie bei Jugendlichen und Erwachsenen (ebd.) weiterhin binäre Strukturen reproduziert werden, finden sich dort Formulierungen wie Folgende:
“A strong desire to be of the other gender (or some alternative gender different from one’s assigned gender).”
Während im letzten Teil korrektermapen vom zugewiesenen Geschlecht gesprochen wird, sehen sich trans* Menschen durch dieses Kriterium misgendert. Ein trans* Mann, der sich fragt, ob der Satz auf ihn zutrifft, würde dies wahrscheinlich verneinen, wenn er als Mann glücklich ist. Mit “other gender” scheint eben das nicht-zugewiesene Geschlecht gemeint zu sein, was bei trans* Menschen aber das tatsächliche, und eben nicht das “andere” Geschlecht wäre.
Im gesamten Abschnitt lassen sich noch viele weitere Beispiele finden, doch an dieser Stelle will ich kurz darüber reflektieren, wie nun eine diskursanalytische Untersuchung fortgeführt werden könnte.
Die erkannten Motive und Strukturen binär-normativer, inter*phober und trans*phober Art würden bei einer vollständigen Untersuchung zunächst dekonstruiert werden. Dabei würde genau offengelegt werden, welche impliziten Annahmen und Verhältnisse durch das Verwenden der Begriffe reproduziert werden. Die Erkenntnisse hieraus würden im nächsten Schritt in Relation zu den sozialen Dynamiken rund um das DSM V gesetzt werden. Besonders das Verhältnis zwischen Patient*in und Therapeut*in, aber auch das sich daraus ergebende öffentliche Bild von an Disphorie leidenenden Menschen würde im Lichte der aufgedeckten Strukturen ausgewartet und beurteilt werden.
Leitfragen für eine Untersuchung dieser Art könnten sein: Welche Menschen werden durch die Definitionen ausgeschlossen? Wem wird die Diagnose ermöglicht, wem verwehrt? Was konstituiert die Macht der psychiatrischen Institutionen, die über die Setzungen verfügen können?
Wie jedoch in (Georgaca 2014:8) schon festgestellt wird: Den Diskursnanalytiker*innen kommt auch die Möglichkeit bei, bessere und positivere Elemente des Diskurses, zum Beispiel in Form besserer Begriffe und Klassifikationskritierien, vorzuschlagen. Eine Leitfrage für solche Unterfangen könnten in diesem Feld sein: Wie können mehr Menschen unterstützt werden, gemäß ihrem Gender zu leben bzw. dieses angemessen auszuleben?
Bibliographie:
American Psychiatric Association. 2013. Diagnostic and statistical manual of mental disorders (5. Aufl.).
Georgaca, Eugenie. 2014. Discourse analytic research on mental distress: A critical overview. Journal of Mental Health 23(2).55-61. doi:10.3109/09638237.2012.734648
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Peter Petersen (2. Februar 2019). Binär-normative, trans*- und inter*phobe Konstruktionen bei der Klassifizierung von “Gender Dysphoria” im DSM V. Mental Illness. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/v9fk